+++ 30. April ab 23 Uhr +++ Tanz in den Mai mit DJ Mona Milaj +++ 30. April ab 23 Uhr +++ Tanz in den Mai mit DJ Mona Milaj +++ 30. April ab 23 Uhr +++ Tanz in den Mai mit DJ Mona Milaj +++ 30. April ab 23 Uhr +++ Tanz in den Mai mit DJ Mona Milaj +++ 30. April ab 23 Uhr +++ Tanz in den Mai mit DJ Mona Milaj +++ 30. April ab 23 Uhr +++ Tanz in den Mai mit DJ Mona Milaj

Wir halten uns an das Jugendschutzgesetz.

Unter 18

Ihr wollt nach 24:00 Uhr im Holsteinischen Haus feiern, seid aber noch keine 18 Jahre alt?

Laut Jugendschutzgesetz haben Eltern die Möglichkeit, einen Erziehungsbeauftragten für ihr Kind zu benennen. In Begleitung dieses Erziehungsbeauftragten können Jugendliche ab 16 Jahre an Tanzveranstaltung (z. B. Discothek) nach 24 Uhr teilnehmen.

Bitte bedenken Sie beim Erteilen dieses Erziehungsauftrages:

Die erziehungsbeauftragte Person muss volljährig sein.

Die Person muss reif genug sein, Ihrem Kind in jeder Situation verantwortungsvoll die notwendige Unterstützung bieten zu können.

Beim abendlichen Discobesuch muss die Heimfahrt Ihres Kindes gewährleistet sein.

Stellen Sie sicher, das die erziehungsberechtigte Person während der Begleitung Ihres Kindes nicht unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen Rauschmitteln steht und solche auch nicht an Ihr Kind weitergibt.

Sie tragen weiterhin die volle Verantwortung für Ihr Kind , auch hinsichtlich der Aufsichtspflicht und haftungsrechtlicher Regelungen, wenn Sie einen Erziehungsbeauftragten benennen.



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